Holzabfälle
Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde. Je nach vorherigem Verwendungszweck und der damit verbundenen Fremdstoffbelastung wird Altholz in insgesamt vier Kategorien (A I-IV) klassifiziert. Je höher der Verunreinigungsgrad desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung.
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Einstufungen
A I - Naturbelassenes
Holz lediglich mechanisch bearbeitet
A II - Restholz
verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
A III - Unbelastetes Altholz
beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
Was darf in den Container?
- Dielen // Furnierholz // Holzbalken und -bretter
- Holzfußböden // Parkett
- Holzmöbel
- Naturbelassene Gartenzäune
- Paletten // Transportkisten
Bitte beachten Sie, dass die Container ausschließlich mit Holzabfällen der Qualität A I–III befüllt werden dürfen.
Was darf nicht in den Container?
- Altholz mit Anhaftungen (z. B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon)
- Altholz aus Schadensfällen (z. B. Brandholz)
- Altholz aus dem Wasserbau
- Altholz mit Schadstoffbelastung (z. B. PAK/PCB-haltiges Altholz)
- Außentüren // Fenster
- Bahnschwellen // Dachsparren // Leitungsmasten
- Baumstämme // Baumstubben // Wurzelstöcke
- Garten- und Parkabfälle // Organische Abfälle