Baumischabfälle
Als Baumischabfälle definieren sich alle gemischten Abfälle, die im Rahmen von Bau- und Renovierungsmaßnahmen, sowie Sanierungs- und Abrissarbeiten anfallen. Dabei umfasst dieses Gemisch sowohl nicht-mineralische, als auch einen geringen Anteil (<5%) mineralischer Bestandteile. Deswegen sind die Baumischabfälle nicht mit dem Bauschutt gleichzusetzen, da Bauschutt ausschließlich mineralische Materialien enthält.
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Was darf in den Container?
- Folien // Kunststoffe // Rohre
- Glas // Keramik
- Gips // Rigips // Gipskartonplatten
- Holzabfälle // Sägespäne (A I-III)
- Laminat // Tapeten // Teppichreste
- Papier // Pappe // Kartonagen // Restentleerte Verpackungen
- Beton* // Fliesen* // Steine* // Styropor*
*Bitte beachten Sie, dass Baumischabfälle maximal 5% der gekennzeichneten Bestandteile enthalten dürfen. Möchten Sie größere Mengen an mineralischen Baustellenabfällen entsorgen, empfiehlt sich die Bestellung eines Bauschutt-Containers.
Was darf nicht in den Container?
- Asbesthaltige Baumaterialien
- Bitumen- und Teerhaltige Abfälle
- Batterien // Elektrogeräte
- Dämmmaterial // Isoliermaterial
- Farb- und Lackabfälle // Lösungsmittel
- Glas- und Steinwolle
- Garten- und Parkabfälle // Organik
- Gummireifen // Gummidichtungen
- Hausmüll // Restmüll // Sperrmüll
- Altholz (Kategorie A IV)